Um die verkehrliche Situation am Grünen Weg und anderswo in Aurich zu entschärfen, beantragt unsere Grüne Stadtratsfraktion die Einrichtung von Fahrradstraßen
Antrag: Prüfung zur Einrichtung Fahrradstraße „Grüner Weg“ und weiterer Straßen
Aurich, 10.10.18
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die nächste Umweltausschusssitzung am 01.11.2018 beantragen wir, den o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag bezieht sich nicht nur auf die Prüfung des Grünen Wege,s sondern auch angrenzender Straßen, wie u.a. das Haxtumer Feld und den Treidel Weg, um ungewollte Verlagerungsverkehre zu vermeiden.
Begründung:
Die Anwohner*innen des Grünen Weges war im Zuge des Neubaus der Jan-Diekhoff-Straße seinerzeit Entlastung vom Durchgangsverkehr durch die Einrichtung einer „unechten Einbahnstraße“ in Aussicht gestellt worden. Diese Option hat sich mit der Entscheidung des Landkreises erledigt. Aus unserer Sicht steht die Stadt hier aber im Wort und kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Stattdessen sollte die Situation genutzt werden, neue Konzepte der Verkehrsberuhigung durch Einrichtung einer Fahrradstraße auch in Aurich umzusetzen.
Verkehrsrechtliche Grundlage für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO): „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. (VwV StVO 2009).“ Auf dieser Grundlage lassen sich Fahrradstraßen zur Radverkehrsförderung auch dann einrichten, wenn der Radverkehr in der potentiellen Fahrradstraße bis dahin noch nicht die vorherrschende Verkehrsart ist. Im Grünen Weg betrifft das vor allem das Radverkehrsaufkommen zu den Zeiten des Schulbeginns und – endes und sind daher ein wesentlicher Faktor zur zeitnahen und effektiven Schulwegsicherung.
Da dies nicht zu einer Verkehrsbelagerung in andere Wohngebiete führen darf, sollte das gesamte Quartier insbesondere das Haxtumerfeld entsprechend miteinbezogen werden. Der Vorteil von Fahrradstraßen liegt in seiner kostengünstigen schnellen Einrichtung ohne bauliche Veränderungen. Lediglich das Verkehrsschild VZ244 ist notwendig.
Wir verweisen auf unsere Anfrage vom 06.07.17.
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