In ihrem Antrag fordern sie den Auricher Bürgermeister Feddermann auf, seine Position zu dem einstimmigen Beschluss zu erklären und den Sachstand mitzuteilen.
Antrag auf Sachstand und Positionierung des Bürgermeisters zum Beschluss des Stadtrates am 19. Juni 25
auf dem Abschnitt der von- Jheringstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich einer allgemeinbildenden Schule anzuordnen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bei der Beschlussfassung des o.g. Antrags waren Sie im Rat nicht anwesend, so dass eine Positionierung
Ihrerseits zu dem Thema nicht stattfand.
Anschließend haben Sie der Fachaufsicht des Landkreises angezeigt, dass der Rat aus Ihrer Sicht einen
rechtswidrigen Beschluss gemäß § 88 Abs. 3 in Verbindung mit § 88 Abs. 1 Satz 1 (NkomVG) gefasst habe.
Wie der Presse zu entnehmen war, bezieht sich der Bericht auf die Rechtswidrigkeit, die Sie mit einer fehlenden Transparenz der Entscheidung sowie einer fehlerhaften Ermessensabwägung begründen.
Zudem wird die Dringlichkeit zur Einbringung des Antrages nach § 59 Abs. 3 Satz 5 NkomVG in Frage gestellt, was zur Unwirksamkeit des Beschlusses geführt habe.
Die danach eingeleitete Prüfung des Beschlusses auf Rechtssicherheit, in die auch das Land involviert ist, ist uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Allerdings ist eine jetzt bereits drei Monate andauernde Sprachlosigkeit zu dem Thema aus unserer Sicht inakzeptabel, da sie der nachvollziehbaren Erwartungshaltung von Eltern-, Lehrer-, Schülerschaft und Politik auf eine zeitnahe Entscheidung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufs äußerste widerspricht.
Eine schriftliche Anfrage meiner Fraktion mit Bitte um Stellungnahme an den Landkreis vom 23.07.25 ist bisher
unbeantwortet geblieben. Das Problem der Dringlichkeit hätte sich leicht lösen lassen, da der Antrag unter
Wahrung der Fristen zu dieser Ratssitzung entsprechend modifiziert hätte wieder eingebracht werden können – wenn eine Äußerung gekommen wäre.
Das betrifft insbesondere das Argument der von Ihnen angeführten „fehlerhaften Ermessensabwägung“ in dem
Ratsbeschluss zu der wir bislang keine Hinweise erhalten haben, um den Antrag ggfs. anpassen zu können.
Das Thema ist zu ernst, um sich im Gestrüpp der Zuständigkeiten zu verlieren.
Wir möchten Sie daher bitten, eine Klärung Ihrer Position jetzt im Rat nachzuholen, die in Hinblick auf die
geplante Demonstration am 24.09.25 dringend notwendig ist und in Anwesenheit der Mitglieder des deutschen Städtetages ihre Wirkung sicher nicht verfehlen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gila Altmann, Fraktionsvorsitzende

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