Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung
Die Grünen wollen den Bürger*innen mehr Zeit für Stellungnahmen einräumen, die bei den Einwohnerfragestunden nicht möglich sind. Die GO soll entsprechend ergänzt werden.
Antrag auf Einfügung eines neuen Paragrafen „ad- hoc- Anhörung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Ratssitzung am 14.02.2023 beantragen wir, folgenden zusätzlichen Passus in die aktuelle Geschäftsordnung des Rates direkt nach §17 Einwohnerfragestunde einzufügen.
- Der Rat kann beschließen, anwesende Einwohner*innen zu einem bestimmten Gegenstand der Tagesordnung zu hören. Das kann am Anfang vor Eintritt in die Beratung oder am Ende nach der Abstimmung des Beratungsgegenstands sein.
- Ein solcher Beschluss ist jeweils zu dem bestimmten Beratungsgegenstand in der Sitzung selbst zu fassen.
- Die Stellungnahme kann Ausführungen zum Sachverhalt, zur Rechtslage oder auch Kommentare in einer sachlichen Form enthalten. Sie soll ein Zeitlimit von max. 5 Minuten nicht überschreiten.
- Der Bürgermeister hat die Möglichkeit zu antworten.
- Die Regelung gilt in den Ausschüssen gleichermaßen.
Begründung:
Die Praxis hat gezeigt, dass sich Bürger*innen zu bestimmten Themen besonders einbringen wollen. Das ist begrüßenswert. Die Einwohnerfragestunde gibt jedoch keine Möglichkeit zu einer ausführlichen Stellungnahme. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen der Kommentierung einer Frage und einer ausschließlichen Stellungnahme führt immer wieder zu Diskussionen mit der Sitzungsleitung. Hier sollte im Sinne von Transparenz und Gleichbehandlung eine eindeutige Regelung geschaffen werden. Gem. § 62 II NKomVG besteht die Möglichkeit einer sogenannten „ad-hoc-Anhörung“. Danach kann der Rat mit einfacher Mehrheit beschließen, anwesende Einwohner*ìnnen zu einem Tagesordnungspunkt der Beratung zu hören und ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben. Der/die Vorsitzende hat auf das Zeitlimit und auf die Einhaltung einer sachlich angemessenen Form des Vortrags zu achten. Die Einwohnerfragestunde bleibt davon unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Gila Altmann
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