Bodenvorratspolitik

Vergabe von Erbbaurechten

Die Grünen wollen weg vom Ausverkauf der Stadt und das Instrument der Erbpacht/Erbbaurecht zukünftig stärker nutzen. Die Option und Voraussetzungen sollen am Beispiel des Schlehdornweg durchgespielt werden.

 

Pressemitteilung

Ausverkauf von Aurich muss aufhören

Grüne wollen eine neue Bodenvorratspolitik

Mit Sorge sehen die Auricher Grünen, dass seit Jahren immer mehr städtischer Besitz – neuerdings mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage – verkauft oder nicht gekauft wird. Der Umgang mit dem Kasernengelände sei hier ein besonders drastischer Fall.

Damit werde nicht nur ein wesentliches Planungsinstrument für zukünftige Generationen aus der Hand gegeben sondern sei weder sozial noch wirtschaftlich nachhaltig.

Die Diskussion um die Entwicklung des Schlehdornweges und die aktuellen Vorschläge der Verwaltung, auch die Option des Erbbaurechtes zu prüfen, wird daher von den Grünen unterstützt.

Nach ihrer Ansicht und von Experten vorgeschlagen wird das Erbbaurecht in Kommunen noch viel zu selten genutzt. Dabei sei es eine geeignete Methode, eine gewünschte Stadtentwicklung hinsichtlich sozialen und familienfreundlichen Wohnbauprojekten und Gewerbe voranzutreiben, ohne auf lange Sicht die Planungshoheit aufzugeben und  Schlüsselgrundstücke auch für kommende Generationen zu sichern.

Die Grünen meinen, dass das Erbbaurecht auch für Aurich eine nachhaltige Alternative zum einmaligen Verkauf von Grundstücken darstellen kann, weil der Ausverkauf der Stadt so nicht weitergehen dürfe.

Um die Diskussion in Gang zu bringen, will die Fraktion eine Debatte darüber anstoßen, um die rechtlichen Voraussetzungen und das noch vorhandene Potential in Aurich zu klären. Gleichzeitig soll auf die Erfahrungswerte vergleichbarer Kommunen zurückgegriffen werden.

 

Antrag zu einer neuen Bodenvorratspolitik in Aurich

Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf kommunalen Bodens am Beispiel Schlehdornweg

Führung einer Fachdebatte mit Praxisbeispielen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Im Kontext mit der Diskussion um den Schlehdornweg bitten wir, das Thema Erbbaurecht grundsätzlich zu thematisieren.

Mit Sorge sehen wir, dass immer mehr städtischer Besitz u.a. mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage verkauft wird. Damit wird ein wesentliches Planungsinstrument für zukünftige Generationen aus der Hand gegeben.

Nach Ansicht von Experten wird das Erbbaurecht in Kommunen noch viel zu selten genutzt. Dabei sei es eine geeignete Methode, Wohnraum zu schaffen, nicht benötigte Grundstücke auf den Markt zu geben, gleichzeitig die Planungshoheit zu bewahren und Schlüsselgrundstücke auch für kommende Generationen zu sichern.

Vorteilhaft sei zum Beispiel auch, dass Städte und Gemeinden bei der Vergabe von Erbbaurechten ein größeres Mitspracherecht auf die Nutzung der Flächen erhielten. So sei es u.a. möglich, die Höhe des Erbbauzinses an die Höhe der Mieten zu knüpfen, die auf dem Grundstück erzielt werden sollen, und zwar für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Dies habe der Bundesgerichtshof 2019 bestätigt (BGH Urteil vom 08.02.2019 – V ZR 176/17) – ein wesentlicher Unterschied zum geförderten Wohnungsbau, bei dem die Mietbindung zeitlich begrenzt ist.

Nach Ansicht von Hans-Christian Biallas, Präsident der Klosterkammer Hannover und des Deutschen Erbbaurechtsverbands habe sich gezeigt, dass das Erbbaurecht für die Kommunen ein sinnvolles Instrument einer aktiven Bodenvorratspolitik sein könne. Die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung seien jedoch vielfältig und sollten nach den jeweiligen Verhältnissen genau abgewogen werden.

Wir sind der Ansicht, dass das Erbbaurecht auch für Aurich eine nachhaltige Alternative zum einmaligen Verkauf von Grundstücken darstellen kann, um eine gewünschte Stadtentwicklung hinsichtlich sozialen und familienfreundlichen Wohnbauprojekten und Gewerbe voranzutreiben, ohne auf lange Sicht die Planungshoheit aufzugeben.

Da von der Verwaltung das Gelände des Schlehdornwegs mit den verschiedenen Alternativen ins Gespräch gebracht wurde, bitten wir um Konkretisierung und um vergleichbare Berechnungen und konkrete Zeitvorgaben auch vor dem Hintergrund der Aktualisierung des Wohnungsversorgungskonzeptes.

Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, beantragen wir eine gesonderte Fachdebatte zu dem Thema „Erbbaurecht/Erbpacht“. Inhalt sollten die rechtlichen Voraussetzungen und Erfahrungswerte von vergleichbaren Kommunen sein, die das Erbbaurecht bereits anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gila Altmann

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